Pflege Rundum Wedel Janina Augustin GmbH ... zuhause gut betreut
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PflegeGrade

Erläuterung der Pflegegrade

Mit dem neuen Begutachtungsverfahren (nachfolgend genannt NBA)  erfassen Prüfer des Medizinischen Dienstes, die von den Pflegekassen beauftragt werden, die wichtigen Gesichtspunkte der Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen. Ausschlaggebend für die Zuweisung eines Pflegegrades wird künftig der Grad der Selbstständigkeit einer Person in folgenden sechs Bereichen sein:

  • Mobilität: Kann ich mich selbstständig im Bett umdrehen, sitzen und aufstehen, von einem Zimmer ins andere gehen oder mich alleine mit einer Gehhilfe in meiner Wohnung bewegen? Kann ich Stufen und Treppen steigen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Finde ich mich zeitlich und örtlich zurecht, verstehe ich Informationen, kann ich Entscheidungen treffen, Bedürfnisse mitteilen und Gespräche führen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie häufig benötige ich Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, beispielsweise bei Angstzuständen, nächtlicher Unruhe oder aggressivem Verhalten?
  • Selbstversorgung: Wie selbstständig kann ich mich im Alltag versorgen, beim Waschen des Körpers und der Haare, Kämmen, An- und Ausziehen, beim Essen oder Trinken, beim Toilettengang?
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen: Welche Unterstützung brauche ich bei der Medikamenteneinnahme, bei Verbandswechsel und bei Arztbesuchen?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann ich meinen Tagesablauf gestalten oder soziale Kontakte pflegen?

Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems in der NBA. Je mehr Punkte sie erreichen, desto höher der Pflegegrad.

Entsprechend ihrer Bedeutung für den Alltag fließen die Ergebnisse aus den einzelnen Bereichen unterschiedlich stark in die Berechnung des Pflegegrades ein.

 

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)
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