Sind Sie in den Pflegegrad IV zugeordnet worden, dann können Sie monatlich bis zu 1612 Euro Sachleistungen in Anspruch nehmen.
Alternativ dazu können Sie ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 728 Euro vo der Pflegekasse erhalten.
Sie bekommen daneben den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gemäß §45b SGB XI. Monatlich steht Ihnen ein Betrag von 40 Euro für die Versorgung mit Pflegehilfsmittel zum Verbrauch durch die Pflegekasse, welches Sie zusätzlich beantragen können.
Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld anstelle der professionellen Hilfeleistung in Anspruch nehmen, "spart" die Pflegekasse im Monat bis zu 884,00 Euro.