Wenn der Pflegegrad 1 festgestellt wird, dann haben die Pflegebedürftigen keinen Anspruch auf Sachleistungen oder ein Pflegegeld.
Sie erhalten monatlich 125 Euro als Kostenerstattung für Entlastungsleistungen sowie monatlich 40 Euro für die Versorgung mit Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Die Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1 sind weitesgehend selbstständig.