Begleitung bei Aktivitäten - Grundpflege -
beinhaltet:
Begleidung bei Aktivitäten
bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen usw.)
Dabei sind solche Verrichtungen außerhalb der Wohnung zu unterstützen, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause unumgänglich sind und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern (z.B. Organisierung und Planen des Zahnarztbesuches).