Pflege Rundum Wedel Janina Augustin GmbH ... zuhause gut betreut
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Leistungskomplex 11

An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen

 

beinhaltet:

 

An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen ab der Kompressionsklasse II

 

Für die Beurteilung der Leistungspflicht ist das Urteil des Bundessozialgerichtes

vom 30.10.2001, B 3 KR 2/01 R, maßgebend.

 

Der Komplex ist sowohl solitär als auch im Zusammenhang mit allen anderen Leistungskomplexen zu erbringen und abzurechnen.

 

Das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab der Komopressionsklasse II bedarf als behandlungspflegerische Leistung der ärztlichen Verordnung.

 

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